Psychologische Praxis für Begutachtung und Beratung

Wir erstellen auf Anfrage von Familiengerichten aus dem Rhein-Neckar-Raum psychologische Sachverständigengutachten zu familienpsychologischen Fragestellungen.

Eine langjährige Berufserfahrung macht unser Team zu einem kompetenten Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Als psychologische Sachverständige bieten wir Ihnen die Erstellung von Gutachten zu folgenden gerichtlichen Fragestellungen an

Erarbeitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern mit besonderer Fokussierung auf mögliche einvernehmliche Lösungen im Familiensystem

Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesaufenthaltes bei fraglicher Gefährdung des Kindeswohls (gemäß § 1666 BGB)

Bearbeitung sämtlicher Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Pflegschaftsverhältnissen ergeben (Rückführung, Verbleib, Umgang)

Bei der psychologischen Begutachtung im Familienrecht verfolgen wir ein multimodales diagnostisches Vorgehen, das für den vorliegenden Einzelfall jeweils individuell geplant wird.

Der diagnostische Prozess umfasst in der Regel

Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten und ggf. weiterer relevanter Schriftstücke

Einzelgespräche mit den Eltern (Eigene Problemdarstellung, Biographie, Beziehungs- und Elterngeschichte, Kindesentwicklung, Erziehungsvorstellungen)

Verhaltensbeobachtung der Eltern-Kind-Interaktionen (frei/teilstandardisiert, vor Ort bei den Eltern/in der Praxis, Alltagssituationen/besondere Situationen)

Exploration der Kinder (Gespräche, spielbasierte Befragung)

Verwendung von test- und familienpsychologischen Untersuchungsverfahren bei Eltern und Kindern

Hausbesuche

Informatorische Gespräche mit Drittpersonen (mit Zustimmung der Sorgeberechtigten)
(z.B. von Erziehern, Lehrern, Ärzten, Sozialpädagogischer Familienhilfe)

Gemeinsame Elterngespräche (bei lösungsorientierter Fragestellung, in dem Bemühen um eine kindeswohlorientierte Einigung)

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich aus durch

eine zügige Bearbeitung der Gutachten bei Kooperation der Beteiligten infolge eines optimierten Begutachtungsprozesses

prozessorientierte Absprachen mit den Gerichten und Sachstandsmitteilungen

Transparentmachen der Vorgehensweise in der Begutachtung für alle Beteiligte

Respekt gegenüber den Beteiligten und Sensibilität gegenüber Eingriffen in die persönlichen Bereiche der Familie

Beachtung des Kindeswohls
(z.B. Minimierung der Belastung der Kinder durch die Begutachtung)

Blick auf die Ressourcen und Verantwortung der Eltern: klares Aufzeigen von Lösungswegen aber auch von Risiken für das Kindeswohl

Sicherung der Qualität durch regelmäßige Fortbildungen, Austausch mit Berufskollegen, Teilnahme an Fachteams und Supervision

Durch die Kooperation mit der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie) ist eine an wissenschaftlichen Standards ausgerichtete Qualität der Gutachten gesichert.

Alle Gutachten werden nach den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe für Qualitätsstandards für psychologische Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie erstellt.
Zu diesen gehören die korrekte Anwendung der wissenschaftlichen Theorien, die Vermittlung der Erkenntnisse in verständlicher Sprache und ein schlüssiger und nachvollziehbarer Befund. Unser Anspruch ist es, ein inhaltlich gut strukturiertes und argumentativ schlüssiges Gutachten zu erstellen. Das Gutachten soll für die prozessbeteiligten Personen eine hohe Verständlichkeit haben und für eine klare, gut nachvollziehbare Beantwortung der gerichtlichen Fragstellung sorgen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung.